Uns hat heute (26.11.21) um 19:12 über den Messengerdienst der Landesregierung Baden-Württemberg eine Meldung erreicht, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg eine neue CoronaVO Sport mit Wirkung ab dem 27.11.2021 notverkündigt hat.
Damit gelten für den Sparkassen Cross Pforzheim am Sonntag, 28.11.2021 neue Zutrittsvoraussetzungen – wir bitten um Beachtung.
Grundsätzlich erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zum Veranstaltungsgelände (Ausnahmen für Kinder)
- Teilnehmer >= 18 Jahre = 2G, d.h. scannbarem Impfnachweis oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) sowie Personalausweis/Reisepass
- Trainer/Betreuer = 2G, d.h. scannbarem Impfnachweis oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) sowie Personalausweis/Reisepass
- Zuschauer >= 18 Jahre: 2G+, d.h. scannbarem Impfnachweis oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) und negativem Antigen- oder PCR-Testnachweis
- Kinder <= 5 Jahre: von den Regelungen ausgenommen – egal ob Zuschauer oder Teilnehmer
- Kinder <= 7 Jahre nicht eingeschult: von den Regelungen ausgenommen – egal ob Zuschauer oder Teilnehmer
- Kinder <= 17 Jahre, eingeschult: Vorlage Schülerausweis – sofern das Kind aufgrund des Alters für uns eindeutig als Schüler (Schulpflicht) identifizierbar ist ist die Vorlage nicht notwendig. Den älteren Schülern empfehlen wir den Schülerausweis unbedingt mitzuführen, um sicherzustellen, dass ein Zutritt erfolgen kann.
- Kinder <= 17 Jahre, nicht schulpflichtig: Antigen-Schnelltest
Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Weiterhin müssen sich alle Personen über Luca zur Kontaktdatenverfolgung an den Zutrittskontrollen einchecken oder das über die Homepage zur Verfügung gestellte Kontaktdatenformular ausgefüllt mitbringen – es werden keine Formular vor Ort bereitgestellt.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin auf dem gesamten Veranstaltungsgelände mit Ausnahme des Wettkampfs (inkl. Warm-/Auslaufen) – beim Aufwärmen bitte Abstand halten.
Von organisatorischer Seite sind die Moderatoren sowie unsere stundenlang im Einsatz befindlichen Helfer zum „Durchatmen“ (d.h. kurzzeitiges absetzen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu anderen Personen) ebenfalls von der dauerhaften FFP2-Maskenpflicht befreit, denn ohne diese Menschen gäbe es die Veranstaltung überhaupt nicht. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir ausschließlich dieser Personengruppe dieses „Privileg“ einräumen.
Trotz der FFP2-Maskenpflicht bitte Abstand halten, Hände desinfizieren und die Corona-Warn-App nutzen.
Da wir ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Beteiligten wollen, bitten wir ausdrücklich um die strikte Einhaltung der Vorgaben – eine Nichteinhaltung können und werden wir nicht akzeptieren und sehen uns in einem derartigen Fall dazu gezwungen umgehend vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ggf. den gesamten Verein von der Veranstaltung auszuschließen. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens behalten wir uns im Falle eines Falles ebenfalls ausdrücklich vor.
Wir kommunizieren das in aller Deutlichkeit, damit jeder die Konsequenz seines Handelns vorher kennt, da wir am Veranstaltungstag darüber keine Diskussionen führen werden. Wer damit nicht einverstanden ist, bleibt bitte einfach Zuhause.
Gerne hätten wir auf alle Kontrollen verzichtet und einen ganz normalen Crosslauf organisiert, aber die Situation lässt es aktuell nicht anders zu.
Die Akkreditierungen beruhen auf den den Regelungen bevor das Kultusministerium heute diese Verordnung veröffentlichte – wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bei einer Akkreditierungsbestätigung „3G“ aufgrund der neuen Verordnung 2G wird. Wer sich bereits akkreditiert hat und noch keine Bestätigungsmail bekommen hat – bitte Spamordner prüfen.
Wir freuen uns schon auf den nächsten hoffentlich wieder normaleren Sparkassen Cross Pforzheim am Samstag, 12. November 2022.
Euer Sparkassen Cross Team